Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie): Viele Buchstaben, keine Wörter

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Manche Kinder lesen stockend und langsam, verstehen den Sinn des Textes nicht und machen übermäßig viele Rechtschreibfehler. 5% aller Kinder sind betroffen. Ob das nun einfach „nicht so gut“ ist, oder tatsächlich eine Lese- und Rechtschreibstörung, kann nur eine testpsychologische Überprüfung zeigen.

Bei einer Lese- und Rechtschreibstörung zeigt sich schon während der ersten zwei Grundschuljahre eine mangelnde Fähigkeit eines Kindes, geschriebene Wörter schnell und richtig genug in gesprochene Wörter umzusetzen (Lesen) und dabei auch die Bedeutung der Wörter zu verstehen. Der Vorgang verläuft zu langsam (oft, weil die Kinder noch nicht „zusammenschleifen“ können, sondern die Buchstaben einzeln erlesen) und zu fehlerhaft.

Umgekehrt können gehörte Wörter nicht in der korrekten Schreibweise aufgeschrieben werden. Typisch sind Verwechslungen von d/b, Weglassen oder falsches Hinzufügen von Dehnungen (ie, eh, oh) oder Schärfungen (tt, pp, ss). Bei schlimmer betroffenen Kindern werden ganze Wortteile weggelassen oder Buchstabenfolgen so stark verdreht, dass die geschriebenen Wörter manchmal gar nicht mehr erkennbar sind.

Interessant ist, dass Kinder auf der ganzen Welt in ähnlicher Häufigkeit davon betroffen sind – auch in Asien, wo ja eine ganz andere Form der Schrift verwendet wird als in Europa.

Obwohl eine Lese- und Rechtschreibstörung mit der Intelligenz nichts zu tun hat – die betroffenen Kinder können sogar intellektuell hochbegabt sein – entsteht als Folge oft ein Gefühl von großer Frustration und starkem Selbstzweifel („Ich bin zu dumm dafür“). Auch andere Kinder und oft leider sogar Lehrer erkennen das Problem nicht und machen das betroffene Kind lächerlich oder fordern es in unangemessener Weise zur Verbesserung auf („Gib dir endlich mehr Mühe!“). Die Folge ist eine Spirale von immer tieferer Enttäuschung bis hin zu psychosomatischen Beschwerden und Schulverweigerung.

Wie entsteht eine Lese- und Rechtschreibstörung?

Einen hohen Anteil hat die Genetik – bis zu 50% Erblichkeit ist wissenschaftlich untersucht, und man kann mittlerweile auch genau sagen, auf welchen Chromosomen das Problem „sitzt“. Faktoren von Geburt und früher Kindheit wurden früher mehr betont, heute spielen sie in der Forschung eine untergeordnete Rolle. Wir kennen aber einige der gestörten Prozesse im Gehirn: es geht um Auffälligkeiten bei der visuellen und der auditiven Wahrnehmung. Sie werden dem linken temporoparietalen Bereich des Gehirns zugeordnet, auch Funktionen des magnozellulären Systems scheinen gestört zu sein (Schulte-Körne 2003).

Unterscheiden von einer tatsächlichen Lese- und Rechtschreibstörung muss man Störungen der Aufmerksamkeit und Konzentration, der Emotionen, des Lernens, des Sehens und Hörens.

Wie wird das Vorliegen einer Lese- und Rechtschreibstörung untersucht?

Aufgrund der komplexen Ursachen ist eine Untersuchung in einer Facharztpraxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie notwendig. Im Erstgespräch beim Facharzt berichten Sie und Ihr Kind von den bisherigen Auffälligkeiten. Auch Schulhefte und Schulzeugnisse werden dabei angesehen. Gleichzeitig ist das Erstgespräch wichtig, um das eventuelle Vorliegen anderer Störungen (ADS, emotionale Störungen) ausschließen oder mituntersuchen zu können.

In der dann anschließenden, an anderen Terminen stattfindenden testpsychologischen Untersuchung wird ein ausführlicher Intelligenztest und natürlich ein Leseund Rechtschreibtest durchgeführt.

Der Intelligenztest ist wichtig, um einerseits auszuschließen, daß die Schulleistungen des Kindes durch Abweichungen in diesem Bereich verursacht sein können. Andererseits ist der Intelligenzquotient eine wichtige Bezugsgröße: nur, wenn er normal ist und die Lese- und Rechtschreibleistungen erheblich darunter liegen, spricht man von Legasthenie. Ob das bei Ihrem Kind der Fall ist, erfahren Sie nach der Testung in einem Ergebnisgespräch.

In einigen Fällen erfüllen die Lese- und Rechtschreibwerte nicht die strengeren Kriterien der Legasthenie (Lese- und Rechtschreibstörung), sind aber dennoch leicht unterdurchschnittlich: in diesem Fall spricht man in einigen Bundesländern von Lese- und Rechtschreibschwäche.

Welche Konsequenzen hat es, wenn eine Legasthenie festgestellt wurde?

1. Wer eine Legasthenie hat, liest langsamer als andere und macht mehr Rechtschreibfehler, ohne etwas „dafür zu können“ und ohne es „jetzt mal endlich ändern“ zu können. Man nennt es eine Teilleistungsstörung, und für die Schule gibt es die Regel des Nachteilsausgleichs: das bedeutet, dass Ihr Kind durch die Legasthenie keinen Nachteil haben darf. Der Facharzt stellt Ihnen dafür ein Attest aus, das Sie bei der zuständigen Schulpsychologin abgeben. Nach Genehmigung werden dann die Rechtschreibleistungen Ihres Kindes nicht mehr notenmäßig bewertet, und für schriftliche Arbeiten kann es eine Zeitzugabe erhalten, oder die Aufgaben werden ihm vom Lehrer eigens vorgelesen.

Über diesen Nachteilsausgleich gibt es eine Bemerkung im Schulzeugnis.

Diese Regelungen stellen für die Schule keinen Nachteil dar, im Gegenteil: Die Noten im Fach Deutsch werden oft besser, und auch der Übertritt auf eine weiterführende Schule wird dadurch nicht verhindert, sondern vielleicht erst ermöglicht. Auch für Fremdsprachen wird der Nachteilsausgleich angewendet: Rechtschreibfehler werden nicht bewertet, Grammatikfehler aber natürlich schon.

2. Damit die Lese- und Rechtschreibleistungen sich bessern, ist eine professionelle Therapie bei einem Legasthenie-Therapeuten nötig.

Das verbesserte simultane Erfassen von geschriebenen Buchstaben und Zuordnung zu einer Lautfolge, das verbesserte Hören von Wortanteilen (Phonemen) in gesprochener Sprache, und auch das genauere und bewusstere Anwenden von Rechtschreibregeln und -Strategien werden geübt. Aber auch die Bewältigung der Situation, das „Leben mit einem Problem“, sind Teil der Therapie.

Da Legasthenie keine „Krankheit“ ist, übernehmen die Krankenkassen hierfür nicht die Kosten. Sie müssen privat bezahlt werden. In einigen Fällen, wo das betroffene Kind durch die Störung emotional schwer beeinträchtigt ist und in seiner sozialen Integration zu scheitern droht, können – nach Vorlage eines Attests vom Facharzt – die Jugendämter die Kosten übernehmen.

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